Kinderrechte

Unsere Schulleiterin, Frau Anita Allenspach, hat zum Thema Kinderrechte einen Beitrag verfasst.
Der Artikel wurde auch im Gemeindeblatt der Gemeinde Schmerikon publiziert.

Projekt Generationen in der Schule

Geschätzte Leserinnen und Leser

Kurz vor Beginn der Covid-19 Pandemie habe ich im Gemeindeblatt einen Beitrag geschrieben über den Einsatz von ehrenamtlichen Personen in der Schule. Die letzten zwei Jahre musste das Projekt auf Eis gelegt werden.

Ich bin immer noch überzeugt vom Mehrwert dieses Projektes und starte einen neuen Anlauf.

Lesen Sie mehr dazu hier.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Freundliche Grüsse

Anita Allenspach, Schulleiterin

Regelung für Smartphones an den Primarschulen Sand und Zentral

Als Bildungsverantwortliche wissen wir, dass Smartphones im Unterricht zeitweise sinnvoll eingesetzt werden können. Ein unangebrachter Gebrauch soll jedoch verhindert werden.  
Die Primarschule Schmerikon hat eine sehr gute IT-Infrastruktur, weshalb ein Einsatz von privaten Smartphones selten nötig ist.   
Deshalb ist der Gebrauch von Smartphones auf dem gesamten Schulgelände der Primarschulen Sand und Zentral sowie während Schulanlässen ohne anderweitige Regelung grundsätzlich untersagt. Wird es gelegentlich zu Unterrichtszwecken eingesetzt, werden die Schülerinnen und Schüler vorgängig durch die Lehrperson darüber informiert.  
Alle Schülerinnen und Schüler, die aus irgendwelchen Gründen ihr Smartphone dennoch in die Schule mitbringen müssen, wissen, dass die Geräte ausgeschaltet und zu keinem Zeitpunkt sicht- oder hörbar sind. Sie informieren umgehend die Lehrperson darüber. Ob das Smartphone im Rucksack/Schülerthek bleibt oder der Lehrperson abgegeben wird, entscheidet die Lehrperson. 
Unter diese Regelung fallen grundsätzlich alle elektronischen Geräte, wie z.B. auch GPS-, SOS-, Tracker-Uhren o.ä.  

Wer gegen diese Regelung verstösst, muss sein Gerät (inkl. Sim-Karte) abgeben und es wird bei der Schulleitung deponiert. Es kann in Begleitung eines Elternteils dort abgeholt werden.
 
Im Februar 2021 

Anita Allenspach 
Schulleiterin  

Schulbesuchstage Kindergarten und Primarschule

Unsere Besuchstage finden an jedem 15. des Monats statt.Sie haben dadurch die Möglichkeit, ihr Kind während des ganzen Schuljahrs zu besuchen.

Weiterhin ist es für Eltern aber jederzeit möglich, auf Voranmeldung der Schulklasse des eigenen Kindes  einen Besuch abzustatten.

Damit Sie einen Einblick in den Unterricht erhalten bitten wir Sie die Nachfolgenden Regeln zu beachten. Nur so ist es den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrpersonen möglich einen regulären Unterricht abzuhalten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

  • Schulbesuche sind nicht für Kleinkinder - auch nicht im Kindergarten.
  • Besuchen Sie bitte ganze Lektionen. Der Gong zeigt jeweils an, wann die Lektionen beginnen und wann sie fertig sind.
  • Beschränkung Sie sich bitte auf das Beobachten der Kinder.
    => Sie müssen nicht mitarbeiten.

Helm-Pflicht

Bei Ausflügen sowie beim Besuch des Hallenbades kommt es vor, dass die Schüler das Fahrrad benutzen dürfen. Während der Schulzeit herrscht in diesem Fall eine ausnahmslose Helm-Pflicht.

Wir bitten Sie, den Kindern einen geeigneten Helm mitzugeben. Wir erachten es auch als sinnvoll, wenn Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, ebenfalls einen Helm tragen. Helm-Pflicht besteht auch bei Schneesportaktivitäten wie Skifahren, Snowboard sowie beim Schlitteln und Bobfahren.
Ausnahme: Füdlibob